AMBIPARK FAQ

Oft gestellte Fragen


 

ICH HABE IN EINEM SCHRANKEN- UND TICKETLOSEN PARKHAUS (MIT AUTOPAY) GEPARKT.

Wie funktioniert schranken- und ticketloses Parken mit Autopay?
Dank Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt ist das Parken mit Autopay ganz einfach:
1. Einfahren – Eine Kamera erfasst automatisch Ihr Kennzeichen und Ihre Einfahrzeit.
2. Verweilen – Ohne sich Sorgen um ein Parkticket zu machen.
3. Bezahlen – Durch Eingabe Ihres Kennzeichens:
  • Vor Ausfahrt an der Kasse vor Ort passend mit Münzen, Giro-/Kredit-Karte oder auch kontaktlos zahlen
  • Nach Ausfahrt innerhalb von 48 h entweder online unter www.autopay.io

Oder zukünftig bei Registrierung Ihres Kennzeichens und einer gültigen Zahlungskarte unter autopay.io automatisch abrechnen.

4. Ausfahren – Eine Kamera erfasst automatisch Ihr Kennzeichen und beendet den Parkvorgang.
Ihr Kennzeichen wird 7 Tage nach Ausfahrt und erfolgreicher Bezahlung gelöscht.

Warum habe ich eine Rechnung mit einer Vertragsstrafe erhalten?
Leider haben Sie Ihre Parkzeit an der Kasse vor Ort nicht bezahlt und auch die Möglichkeit der Nachbezahlung innerhalb von 48 h (online unter www.autopay.io oder vor Ort an der P-Kasse) nicht genutzt. Anhand des hinterlegten Kennzeichens müssen wir anschließend den Halter des Kfzs ermitteln, um diesem schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Betrags aufzufordern. Den damit verbundenen Aufwand der Halterermittlung und der Bearbeitung durch unsere Mitarbeiter müssen wir daher gemeinsam mit dem angefallenen Parkentgelt in Rechnung stellen.
Leider bin ich ausgefahren ohne zu bezahlen. Was kann ich tun?
Wenn Sie in Eile waren oder es versäumt haben vor Ort an der Kasse zu bezahlen, steht Ihnen innerhalb von 48 h die Nachbezahlung online unter www.autopay.io oder auch vor Ort nachträglich an der Kasse zur Verfügung.
Sind nach der Ausfahrt jedoch 48 h ohne Bezahlung vergangen, müssen wir anhand des hinterlegten Kennzeichens den Halter des Kfz ermitteln, um diesen schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Betrags aufzufordern. Den damit verbundenen Aufwand der Halterermittlung und der Bearbeitung durch unsere Mitarbeiter müssen wir daher gemeinsam mit dem angefallenen Parkentgelt in Rechnung stellen.
Welche Bezahlmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Das schranken- und ticketlose Parken mit Autopay ermöglicht ihnen verschiedene Bezahlmöglichkeiten über die Eingabe Ihres Kennzeichens, sowohl vor als auch nach Ausfahrt:
  • Vor Ausfahrt an der Kasse vor Ort passend mit Münzen, Giro-/Kredit-Karte oder auch kontaktlos
  • Nach Ausfahrt innerhalb von 48 h entweder online unter www.autopay.io
Sie können auch zukünftig bei Registrierung Ihres Kennzeichens und einer gültigen Zahlungskarte unter www.autopay.io automatisch abrechnen.
Wie funktioniert das Dauerparken?
Dank Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt können wir mit Autopay auf Dauerparkkarten verzichten. Bei der Anmietung eines Stellplatzes erhalten Sie von uns eine digitale Berechtigung, die Sie nach Registrierung unter www.autopay.io einsehen und nutzen können. Darin können Sie eigenständig mehrere Fahrzeuge verwalten, mit denen Sie die Berechtigung nutzen. Pro Berechtigung kann ein Fahrzeug gleichzeitig parken.

Ob Ihr Wunschparkplatz oder andere Dauerstellplätze zur Verfügung stehen können Sie einfach unter den Standortinformationen einsehen und unter dem Kontakt anfragen.

Weitere Fragen und Antworten zum schranken- und ticketlosen Parken finden Sie unter Autopay.

 

ICH HABE AUF EINEM PARKPLATZ MIT EINEM PARKSCHEINAUTOMATEN GEPARKT.

Ich habe eine Zahlungsaufforderung an meinem Fahrzeug gefunden und/oder per Post bekommen. Warum?
Als Betreiber sind wir als AmbiPark für die ordnungsgemäße Nutzung des Parkplatzes verantwortlich. Dabei schaffen wir Ordnung und halten Kunden, Besuchern und Mitarbeiter Stellplätze frei. Im Zuge dessen überwachen wir mit geschultem und qualifiziertem Personal die Einhaltung der vor Ort gut sichtbar ausgeschilderten Allgemeinen Einstellbedingungen. Wenn Parkplatznutzer gegen diese verstoßen, müssen wir angemessene Vertragsstrafen verhängen. Da Sie in Ihrem Fall Ihr Fahrzeug auf diesem Parkplatz entgegen der Allgemeinen Einstellbedingungen abgestellt haben, wurde Ihnen diese Vertragsstrafe in einer entsprechenden Zahlungsaufforderung an das Fahrzeug geheftet. Was viele nicht wissen: Durch Nutzung des Parkplatzes schließen Sie mit dem Parkplatzanbieter einen Vertrag gemäß den aufgehängten Allgemeinen Einstellbedingungen ab. Kommt es zu einem Verstoß, darf eine Vertragsstrafe verhängt werden. Das ist selbstverständlich rechtlich geregelt. Haben Sie jedoch ordnungsgemäß und berechtigt geparkt und trotzdem eine Zahlungsaufforderungen erhalten, können Sie uns selbstverständlich mit den entsprechenden Nachweisen unter Kontakt kontaktieren. Wir prüfen Ihre eingereichten Nachweise und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung.
Ich habe kein Kleingeld zur Verfügung. Welche Möglichkeiten habe ich zu bezahlen?
Sie können ganz einfach per SMS mit Ihrem Handy bezahlen. Bitte beachten Sie dazu die Beschilderung vor Ort. Außerdem können Sie bei den meisten Parkscheinautomaten bargeldlos mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Die Zeit auf meinem gelösten Parkschein reicht nicht aus. Muss ich jetzt zurück zu meinem Fahrzeug und einen neuen Parkschein lösen?
Sie können ganz bequem die Parkzeit per SMS bezahlen und/oder verlängern.
 

ALLGEMEINE FRAGEN

Warum habe ich am Kassen- oder Parkscheinautomaten kein Wechselgeld erhalten?
Aus Sicherheitsgründen sind einige Kassen- oder Parkscheinautomaten ohne Wechselgeldfunktion. Automaten mit Wechselfunktion sind teurer und die Betriebskosten wesentlich höher. Da dies zu einer Erhöhung des Parkentgelts führen würde, verzichten wir teilweise auf die Wechselfunktion. Jedoch stehen Ihnen in diesen Fällen andere Bezahlmöglichkeiten wie Kartenzahlung (Kredit, Giro/EC, kontaktlos) oder an Parkscheinautomaten auch SMS-Bezahlung zur Verfügung.
Weshalb ist die Vertragsstrafe für einen Parkverstoß höher als im öffentlichen Straßenraum?
Im öffentlichen Straßenraum wird der ruhende Verkehr als hoheitliche Aufgabe durch die örtlichen Ordnungsämter kontrolliert. Die Gebühr für Falschparken bzw. Nichtzahlen von Parkgebühren ist bundesweit einheitlich mit einem Verwarnungsgeld gemäß dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog von 10,- € veranlagt. Der Bußgeldkatalog gilt nicht für private Stellplatzanlagen.
Eigentümer von privaten Parkplätzen können jedoch ihren Schaden, der durch die Nichtzahlung des Parkentgelts entstanden ist, geltend machen.
Neben den Kosten zur Bearbeitung des Verfahrens entstehen Kosten zur Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Höhe von 5,10 €, die bei den bundesweiten Ordnungsämter im öffentlichen Straßenraum nicht entstehen.
Auf privaten kostenpflichtigen Parkierungsanlagen wird auf gut sichtbaren Hinweistafeln und in den ausgehängten Allgemeinen Einstellbedingungen auf das anfallende Parkentgelt, sowie die Vertragsstrafe für das Nichtzahlen in Höhe von mindestens 19,00 € hingewiesen.
Wann gibt es beim Parken eine Karenzzeit?
Wenn Parkhäuser und Parkplätze an Ein- und Ausfahrt mit Kennzeichenerkennung oder einer Schrankenanlage ausgestattet sind, wird Ihnen eine Passierzeit eingeräumt, damit Sie nach der Bezahlung an der Kasse ausreichend Zeit für die Ausfahrt haben. Ferner steht Ihnen eine solche Passierzeit zur Verfügung, wenn Sie sich nach Einfahrt entscheiden direkt wieder auszufahren.
Da bei offenen Parkflächen mit Parkscheinautomaten keine Ein- und Ausfahrtskontrolle stattfindet, können wir Karenzzeit gewähren.
Kann ich mich zu einer Zahlungsaufforderung/Rechnung äußern?
Selbstverständlich. Schildern Sie uns den Sachverhalt und Ihr Anliegen gerne per Mail info@ambipark.de oder mit Hilfe des Kontaktformulars um die Bearbeitung zu vereinfachen.
Sie erhalten spätestens nach 48 h eine Rückmeldung von uns.
Wie kann ich die Zahlungsaufforderung/Rechnung bezahlen?
Auf der Zahlungsaufforderung, die an Ihrem Auto hinterlegt wurde, oder auf der Ihnen zugesandten Rechnung sind die Kontodaten sowie die Vertragsstrafe genannt. Bitte überweisen Sie diese ausschließlich auf das angegebene Konto mit dem genauen Aktenzeichen im Betreff, damit wir die Zahlung eindeutig zuordnen können.
Weshalb bekomme ich eine Mahnung, obwohl ich bezahlt habe?
Häufig werden bei Überweisungen kein oder das falsche Aktenzeichen angegeben. Dann können wir die Überweisung nicht eindeutig zuordnen und Sie erhalten eine Mahnung. Bitte kontrollieren Sie daher bei Ihrer Überweisung die genaue Angabe des Aktenzeichens um eine Mahnung zu vermeiden.
Wann erlischt eine Forderung?
Bei zivilrechtlichen Forderungen wie Vertragsstrafen bei Parkverstößen gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren. In diesem Zeitraum kann der berechtigte Eigentümer die Bezahlung des Parkentgelts sowie die Vertragsstrafe in Form einer Zahlungsaufforderung oder Rechnung einfordern.
Besteht die Möglichkeit, Dauerparkplätze anzumieten?
Ob Ihr Wunschparkplatz oder andere Dauerstellplätze zur Verfügung stehen können Sie einfach unter den Standortinformationen einsehen und unter dem Kontakt anfragen.
Ich habe eine Rechnung/Zahlungsaufforderung erhalten obwohl ich nicht der Fahrer des Fahrzeuges zum dort genannten Zeitpunkt war. Was kann ich tun?
Des Öfteren kommt es dazu, dass Fahrzeuge an Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte ausgeliehen werden. Begehen diese mit Ihrem Fahrzeug einen Parkverstoß dokumentieren wir das Kennzeichen. Über das Kennzeichen können wir über das Kraftfahrzeugbundesamt lediglich den Fahrzeughalter ermittelt, der anschließend die Zahlungsaufforderung/Rechnung über die Vertragsstrafe erhält. Doch müssen Sie als Fahrzeughalter dann tätig werden, obwohl Sie den Parkvorstoß nicht begangen haben? Den Fahrzeughalter trifft gemäß BGH- Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 eine sekundäre Darlegungslast. Um seine Fahrereigenschaft wirksam zu bestreiten, muss der Fahrzeughalter vortragen, wer als Nutzer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kommt. Dem Fahrzeughalter, der unter Beachtung seiner prozessualen Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) bestreitet, selbst gefahren zu sein, ist es laut BGH dabei in der Regel auch noch mit einem gewissen zeitlichen Abstand (mehrere Wochen) ohne weiteres möglich, die Person zu benennen, die im fraglichen Zeitraum das Fahrzeug als Fahrer genutzt hat. Insofern erbitten wir von Ihnen als Fahrzeughalter die entsprechende Angabe des Fahrers inkl. Kontaktadresse, um die Zahlungsaufforderung entsprechend zustellen zu können.